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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

 

Ab dem 8. Mai 2023 gibt es nun auch für Sachsen die Möglichkeit, Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Kohle zu beantragen. Bis zum 20. Oktober 2023 können Privathaushalte für den Entlastungszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Diese ist für Sachsen:

Sächische Aufbaubank – sab.sachsen.de

 

Alle nützlichen Informationen rund um das Thema Härtefallhilfen erhalten Sie unter:

Finanzielle Hilfen & Entlastungen – Energieversorgung – sachsen.de